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   FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99   

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FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99 (https://dejure.org/2002,7896)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 K 256/99 (https://dejure.org/2002,7896)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 K 256/99 (https://dejure.org/2002,7896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Schriftform einer Pensionszusage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schriftformerfordernis einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter durch protokollierten Beschluss in der Gesellschafterversammlung unter Teilnahme des Begünstigten

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a Abs. 1 Nr. 3
    Pensionszusage; Schriftform; Gesellschafterbeschluss - Schriftform einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafters durch protokollierten Beschluss in der Gesellschafterversammlung unter Teilnahme des Begünstigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schriftform einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter durch protokollierten Beschluss in der Gesellschafterversammlung unter Teilnahme des Begünstigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1021
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Köln, 11.04.2000 - 13 K 4287/99

    Schriftformerfordernis bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99
    Diesem Gesetzeszweck, zwischen allen Beteiligten Rechtsklarheit zu schaffen, wird nur dann Genüge getan, wenn in der schriftlichen Pensionszusage der Zusagezeitpunkt und der Zusageinhalt mit Leistungsarten, der Leistungsform, den Leistungsvoraussetzungen und der Leistungshöhe exakt angegeben werden (FG Köln Urteil v. 11. April 2000 13 K 4287/99, EFG 2000, 1035; Höfer in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 6 a EStG, Rdn. 53).

    Ausreichend ist weiterhin, dass die Schriftform am Bilanzstichtag vorliegt (FG Köln Urteil v. 11. April 2000, a.a.O.).

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99
    Da es sich bei der Vereinbarung einer Pensionszusage um die Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags handelt, sind zur Vertretung der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 46 Nr. 5 GmbH-Gesetz (GmbHG) die Gesellschafter befugt, wenn nicht die Satzung etwas anderes vorsieht (BGH-Urteil vom 25.03.1991 II ZR 169/90, DB 1991, 1065; Karsten Schmidt in Scholz, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 8. Aufl.1993/1995, § 46 Anm. 79; Schneider in Scholz, GmbHG, 9. Aufl. 2000, § 35 Anm. 171 m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1998 - I R 29/98

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99
    Auch Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter sind hinsichtlich mehrdeutiger Formulierungen auszulegen (BFH-Urteil vom 22.10.1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972; BFH-Beschluss vom 24.02.1999 I S 8/98, BFH/NV 1999, 1643).
  • BFH, 24.03.1999 - I S 8/98

    VGA; Pensionszusage; Garantierückstellungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99
    Auch Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter sind hinsichtlich mehrdeutiger Formulierungen auszulegen (BFH-Urteil vom 22.10.1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972; BFH-Beschluss vom 24.02.1999 I S 8/98, BFH/NV 1999, 1643).
  • BFH, 20.04.1988 - I R 129/84

    Zuwendungen an einen Kapitalgesellschafter im Sinne von verdeckten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99
    Zwar kann ein Gesellschafterbeschluss allein noch keine wirksame Pensionsvereinbarung herbeiführen, da die entsprechende Beschlussfassung nur eine interne Gesellschaftsangelegenheit ist, die zu ihrer Umsetzung ins Außenverhältnis noch des Abschlusses eines Vertrages zwischen der Gesellschaft und dem Begünstigten bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1988 I R 129/84, BFH/NV 1988, 807).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.1998 - 3 K 2030/96

    Anspruch auf Änderung eines Körperschaftsteuerbescheides; Behandlung der Erhöhung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2002 - 6 K 256/99
    Hat jedoch der von der Pensionszusage Begünstigte selbst als Gesellschafter der GmbH an der Beschlussfassung in der Weise mitgewirkt, dass er den Gesellschafterbeschluss mit unterzeichnet hat, bedarf es keines weiteren Umsetzungsaktes mehr (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.1998 3 K 2030/96, juristisches Informationssystem -juris-).
  • BFH, 22.10.2003 - I R 37/02

    Schriftformerfordernis bei Pensionszusagen

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1021 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 K 4456/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der gewinnerhöhenden Auflösung von

    Aus dem BFH-Urteil vom 24.03.1999, I R 29/98, und dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.02.2002, 6 K 256/99, EFG 2002, 1021 ergebe sich, dass der Rechnungszinsfuß nicht schriftlich fixiert werden müsse.

    Das Urteil des FG Hannover vom 28.2.2002 (6 K 256/99, EFG 2002, 1021) wurde durch das BFH-Urteil vom 22.10.2002 (I R 37/02, BFHE 204, 96, BStBl II 2004, 121) aufgehoben und bezieht sich auch auf die Zeit vor Änderung des § 6a EStG.

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